Nutzungsrechte einfach erklärt
Das Thema Nutzungsrechte betrifft, seit der Verbreitung des Internets und des Web 2.0, inzwischen auch viele Privatleute, Freiberufler und kleinere Betriebe. Zu Zeiten von Negativen, Dias und Fotoabzügen war dies ein Bereich mit dem vornehmlich Redaktionen, Verlage, Werbe- und PR-Agenturen sowie größere Firmen befasst waren.
Heutzutage sollte jeder, der eine Webseite betreibt, privat oder geschäftlich, gemeinnützig oder gewinnorientiert über das Thema Nutzungsrechte informiert sein. Was sind nun Nutzungsrechte?
Die Höhe des Honorars hängt vom Umfang der Nutzung ab.
Wie der Name schon sagt, geht es um die Nutzung einer Sache. In meinem Fall sind es Fotografien, die ich erstellt habe. Diese werden von jemand anderem genutzt und zwar – dies ist wesentlich – sie werden veröffentlicht zum Beispiel auf einem Flyer, einer Webseite, einem Plakat. Dabei ist es unerheblich, ob die Veröffentlichung des Fotos als Werbung für eine Firma gedacht ist oder ein Verein seine Webseite einfach nur bebildern möchte.
Jeder Veröffentlichung eines Fotos oder eine Illustration ist honorarpflichtig. Die einzige Ausnahme ist eine private Nutzung. Und hier wird es in Zeiten von Kurznachricht-Dienste und digitalen Netzwerken schwierig. Wenn ein Journalist ein Foto in eine Kurznachricht einfügt und diese dann an mehrere tausend Personen verschickt wird, die eine Verknüpfung zu dessen Konto haben, stellt sich die Frage, ob dies nun eine private oder eine geschäftliche Nutzung ist. Denn ein Journalist lebt ja nun mal von Veröffentlichungen, egal ob er direkt dafür ein Honorar bekommt oder Kurznachrichten verschickt um seine Meinung kund zu tun und so im Gespräch zu bleiben (und damit seinen „Marktwert“ zu erhöhen).
Unterschiede zwischen den Nutzungsarten
Ich könnte hier noch weitere Beispiele aufführen, wo es schwierig wird zwischen einer privaten und einer werblichen Nutzung unterscheiden zu können und möchte ihnen verehrter Leser nun weitere Informationen zum Thema geben.
Nach welchen Kriterien werden Nutzungsrechte berechnet?
Das Honorar, das ein Fotograf oder Illustrator für seine Arbeiten bekommt ist abhängig vom Nutzungsumfang. Dieser wird ermittelt über
• den Umfang (Auflagenhöhe, Größe und Ort der Abbildung)
• die Verbreitung (regional, national, international)
• die Dauer (ein Jahr, fünf Jahre, unbefristet)
Ein weitere Punkt, der sich auf die Höhe des Honorars auswirkt, ist es, ob das Produkt auf dem das Foto oder die Illustration erscheint, verkauft werden soll wie zum Beispiel Kalender, T-Shirt, Fototapete, Kaffeetasse, Brettspiel, etc. Und, ob es werblich oder redaktionell genutzt wird.
Wer legt die Höhe der Honorare fest?
Es gibt »Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing« kurz MFM genannt. Hier treffen sich jährlich Vertreter von verschiedenen Verbänden der Fotografen, Bildagenturen und Verlage und legen die Vorgaben und die Höhe der Honorare fest. Jedes Jahr erscheint ein Heft mit den aktuellen Honorarsätzen. Die MFM ist eine Arbeitsgruppe des Bundesverbands professioneller Bildanbieter e.V. kurz BVPA.
Was ist bei der Verwendung von Fotos und Illustrationen (Grafiken) zu beachten?
Vor einer Veröffentlichung ist es wichtig die Einverständniserklärung des Autors zu haben und abzuklären in welchem Umfang das Foto oder die Illustration genutzt wird.
Namensnennung (Copyright) – Für den Leser muss ersichtlich sein, vom wem die verwendeten Bilder stammen. Entweder man setzt den Namen des Bildautors direkt neben das Bild, oder verweist im Impressum mit der Angabe der Seite auf den Fotografen.
Wenn Sie eine Magazin oder eine Zeitung lesen, können Sie diese Angaben finden und sehen, wie eine Namensnennung umgesetzt werden kann.
Der Abdruck des Copyright ist nicht nur eine rein juristische Formel, sondern es ist auch ein wichtiges Instrument um neue Aufträge zu erhalten. Zudem dient sie auch als Nachweis gegenüber Behörden.
Im nächsten Artikel zum Thema Nutzungsrechte, schreibe ich über das Thema »Nutzung durch Dritte« und »Zweitnutzungsrechte«.
Der Landfotograf
Eberhard J. Schorr